⌊ MEDIATION


Mediation


Mediation ist ein gesetzlich geregeltes, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Das Gesetz sieht Mediation dabei ausdrücklich als Alternative beziehungsweise auch Vorstufe eines zivilen Klageverfahrens an.


Mediation zielt darauf ab, statt Positionen zu formulieren und zur Entscheidung per Urteil zu stellen, die oft tiefer oder anders liegenden Interessen der Parteien herauszuarbeiten und vereinbar zu machen. Das traditionelle rechtliche Instrumentarium (anwaltliches Aufforderungsschreiben, Klage, Urteil oder Vergleich) wirkt dabei prinzipbedingt kontraproduktiv. Die Einschaltung von Anwälten führt zu einer höheren Eskalationsstufe verbunden mit Verhinderung oder zumindest Einschränkung direkter Kommunikation zwischen den Parteien. Der Ausgang von Gerichtsprozessen ist oft unsichererer, als die Parteien sich selbst eingestehen mögen, das Verfahren langwierig, teuer und selbst im Fall gütlicher Einigung im Wege des Vergleichs schon nach dessen gesetzlicher Definition gerade auf eine Lose-lose-Situation angelegt (gegenseitiges Nachgeben, § 779 BGB). Mediation versucht demgegenüber, sich auf Win-win-Lösungen zu konzentrieren.

Bei der Herausarbeitung der Interessen der Parteien sind nicht die rechtlichen Kategorien der primäre Maßstab, das heißt, es erfolgt keine Sortierung oder Aussortierung danach und keine Erörterung darüber, was einen Anspruch auf irgendetwas begründen mag, sondern ist Recht schlussendlich letzter Kontrollmaßstab, dass eine gefundene Lösung von der Rechtsordnung auch getragen wird (dass heißt keine zwingenden Formvorschriften außer acht bleiben oder eine Vereinbarung nicht sittenwidrig ist). Wesentliche Elemente und Prinzipien gehen dabei zurück auf das Harvard-Konzept.

Ein entsprechend ausgebildeter Mediator verfügt über das nötige Handwerkszeug, bei einer Streitsituation, wenn die Parteien mit Mediation als Lösungsweg einverstanden sind, die Kommunikation zwischen den Streitparteien wieder in Gang zu bringen und zu halten, Konflikte zu deeskalieren und die wechselseitigen Interessen bis zu deren Urgrund herauszuarbeiten und punktgenau zu formulieren. 

Der Mediator ist dabei kein Berater, weder beider Parteien zusammen noch insbesondere einer Partei. Ein Mediator ersetzt daher nicht Anwälte der Parteien (anwaltlicher Rat kann auch im Mediationsprozess begleitend erforderlich sein), sondern, wenn man so will, letztlich den Richter. Im Unterschied zum Richter trifft der Mediator aber keine Entscheidung und schlägt den Parteien auch keine Lösung vor, weder in Einzelaspekten noch insgesamt. Die Lösung wird strikt durch die Parteien selbst erarbeitet. Der Mediator führt die Parteien lediglich zielgerichtet durch das Verfahren der Lösungsfindung.

Das Mediationsverfahren gliedert sich typischerweise in folgende Abschnitte (nicht damit gleichzeitig in eine entsprechende Anzahl von Sitzungsterminen, diese kann geringer und auch höher sein, je nach Aufgabenstellung):

1. Erstgespräch mit Klärung des Rahmens und der Beteiligten sowie Vereinbarung eines Arbeitsbündnisses;
2. Informations- und Themensammlung;
3. Interessenklärung;
4. Formulierung von Lösungsoptionen;
5. Bewertung der Lösungsoptionen und Auswahl;
6. Vereinbarung und Umsetzung der Lösung.

Die aus dem Mediationsprozess resultierende Vereinbarung kann auch in Form einer Notarurkunde niedergelegt und damit, gleich einem Gerichtsurteil, vollstreckbar ausgestaltet werden. In der Praxis kommen Vollstreckungen aus Mediationsvereinbarungen fast nicht vor. So etwas vermag praktisch eigentlich nur dann aufzutreten, wenn die Mediation unvollkommen beziehungsweise unvollständig geblieben ist und Konflikte unaufgelöst geblieben sind. Das sollte bei guter Mediation generell nicht der Fall sein.


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